Was die Rücktrittsversicherung wirklich deckt
Gedeckte Gründe sind in der Regel: schwere Krankheit oder Unfall des Versicherten, eines nahen Angehörigen oder Mitreisenden, Tod, betriebsbedingte Kündigung, unvorhergesehene ärztliche Vorladung oder Verhinderung durch unvorhersehbare Ereignisse (schweres Unwetter, Terror).
Achtung: Vorerkrankungen ohne Angabe, vorher bekannte Schwangerschaft, reines Umdenken, bekannte Verwaltungsentscheidungen oder Passverzögerungen sind nicht gedeckt.
Seit der Pandemie haben viele Versicherer COVID-Klauseln ergänzt: Lesen sie sorgfältig, denn ein positiver Test allein löst nicht immer die Erstattung aus.